TTIP & CETA

Zur SPD-Kreiskonferenz legte der Vorstand der SPD einen Antrag zum Thema TTIP und CETA vor. Der Kreisverband Günzburg beschäftigt sich schon seit 2013 mit diesem Thema. Nach Bekanntwerden von jahrelangen geheimen Verhandlungen einerseits und der Nicht-Erfüllung sozialdemokratischer Kernforderungen andererseits sah der Vorstand die Notwendigkeit hier einen Schlussstrich zu ziehen und sich endgültig von TTIP und CETA zu verabschieden.

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Glyphosat nicht mehr zulassen!

Wir begrüßen die Haltung der SPD-Bundesminister, im Bundeskabinett - anders als die Unionsminister - eine Verlängerung der EU-Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat abzulehnen. Diese Positionierung der SPD hat bewirkt, dass sich Deutschland in den zuständigen EU-Gremien enthalten musste und so die erforderliche qualifizierte Mehrheit für eine Zulassungsverlängerung nicht zustande kam.

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Gerechtigkeit muss wieder Maßstab werden – wir brauchen einen Politikwechsel

Zur SPD-Kreiskonferenz konnte Kreisvorsitzender Achim Fißl die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Christiane Berger begrüßen. Das Ergebniss der Konferenz ist der einstimmig beschlossene Antrag:

Das Streben nach sozialer Gerechtigkeit muss wieder das Markenzeichen sozialdemokratischer Politik werden Von der Europa- über die Bundes- und Landes- bis zur Kommunalpolitik.

Dies gilt umso mehr da Bundesregierung und bayerische Staatsregierung Ungerechtigkeit und Chancenungleichheit nicht nur nicht verhindern sondern offensichtlich mit ihrer Politik sogar bewusst fördern.

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Regionalwerke & Stadtwerke

Eine Re-Kommunalisierung der Energiebetriebe und der Energieherstellung ist notwendig. Wir wollen nicht, das 80% von der Bevölkerung abhängig ist von vier privaten Firmen; die 80 Mrd. €, die die vier Stromkonzerne in den letzten Jahren Gewinne gemacht haben, sind in kommunalen Stadtwerke besser aufgehoben. Die Stromversorgung ist auf den Schultern von Tausenden Anlagenbetreibern effektiver und zugleich näher am Verbraucher.
Deshalb wollen wir ein Regionalwerk Mittelschwaben, das die Bevölkerung sowohl mit Strom versorgt, als auch mit Gas. Somit ist ein großer Meilenstein in Richtung Energiewende erreicht.

Energiekonzept für den Landkreis Günzburg

Der Vorstand des Kreisverbands Günzburg fordert alle Gemeinde- und Stadträte der SPD im Landkreis Günzburg auf, sich für eine gemeinsame Erarbeitung eines Energiekonzepts ihrer Gemeinde zusammen mit dem Landkreis Günzburg stark zu machen.

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Energiewende sozial gestalten

„Energiewende sozial gestalten“

Adressat: Kreiskonferenz am 29.3.2012 in Ichenhausen des SPD-Kreisverbandes Günzburg Antragssteller: Vorstand des SPD-Kreisverbandes Günzburg

Die Energiewende ist so zu gestalten, dass soziale Verwerfungen ausgeschlossen werden. Das heißt:

  • dass Stromtarife entsprechend zu gestalten sind

  • dass Mieterhöhungen nach energetischen Wohnungssanierungen das finanzielle Volumen der Einsparungen nicht übersteigen dürfen

  • dass es Konversionsprogramme für die durch die Schließung von Atomkraftwerken betroffenen Beschäftigten und Regionen geben muss

  • dass nur Firmen und Unternehmen die nach Tarif bezahlen als Stromanbieter für öffentliche Einrichtungen zum Zuge kommen dürfen

http://youtu.be/j3DYaAKHVJs

regionale Wertschöpfung

Kommunale / regionale Wertschöpfung

Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen – vom ländlichen Raum bis zu den Städten und Metropolen – sollen die gesetzlichen Weichen so gestellt werden, dass durch die dezentrale Energiewende möglichst viel der lokal neu entstehenden Wertschöpfung bei den Menschen und der Wirtschaft vor Ort verbleibt. Standortgemeinden für Windkraftanlagen garantiert das Gewerbesteuergesetz schon heute 70 % der Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Den Gemeinden am Unternehmenssitz verbleiben 30 %. Um einen Anreiz für Städte und Gemeinden zur Förderung von Investitionen in Solarparks, Biogas-, Geothermie-, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wasserkraftanlagen zu setzen, soll die eine 90/10-Regelung – für alle EE- und KWK-Anlagen eingeführt werden. Dies ist durch die Änderung des Gewerbesteuergesetzes zu erreichen.

GuD-Kraftwerke

Der Kraftwerkspark in Deutschland wird in Zukunft von neuen Mittel- und Spitzenlastkraftwerken geprägt sein. Diese schnell modulierenden Kraftwerke können bei großer Stromeinspeisung durch EE heruntergefahren werden. Unsere alten Kohl- und Atommeiler sind hierzu nicht in der Lage. Wir begrüßen und Unterstützen die Aktivitäten der Stadtwerke Ulm am Standort des alten Fliegerhorstes Leipheim ein Kraftwerk dieser Art zu errichten. Dieses Engagement darf aber nicht dazu führen, dass der Umstieg auf Erneuerbare Energien und der Einsatz von Energieeffizienztechnologien verlangsamt wird.

EE-Anlagen vor Ort

Erneuerbare Energien gehören vorwiegend in die Hände aller Bürger. Um die Gesellschaft nicht in Gewinner und Verlierer zu Teilen, ist es notwendig, dass die Kommunen und der Landkreis die Energieparks besitzen. Damit ist gewährleistet, dass alle zu gleichen Teilen an der Umstellung auf Erneuerbare Energie partizipieren. Die momentane Situation ist überaus unbefriedigend:

  • Durch die Konkurrenz der Projektentwickler untereinander ist der Pachtpreis für die Grundstücke in astronomische Höhe geklettert (teilweise um Faktor 12 höher als normal).
  • National oder global tätige Projektentwickler sind dabei unsere Heimat als Renditeobjekte der Reichen in Deutschland und Übersee zu verkaufen.
  • Die Betreibergesellschaften haben nicht ihren Sitz im Landkreis und somit fällt nicht die Gewerbesteuer zu 100% im Landkreis an.
  • Die Aufträge zur Erstellung der Anlagen bekommen nicht die Anlagenbauer und Installateure vor Ort, sondern der Projektentwickler kommt von irgendwo her mit seinen Leuten.
  • Die Wartung der Anlagen wird nicht von ortsansässigen Firmen erledigt, sondern die Aufträge werden zentral vergeben.
  • Die Eigentümer der Anlagen sind unbekannt, kommen nicht aus der Region, sondern aus ganz Deutschland bzw. aus dem Ausland.
  • Wir sehen die Anlagen, aber den Nutzen haben andere.

Resolution des SPD-Kreisvorstandes zum Kahlschlag des EEG's

Keine andere Technologie hat es in so kurzer Zeit geschafft, ihre Kosten zu senken wie die Photovoltaik. Sie leistet inzwischen signifikante Beiträge zu unserer Stromversorgung – dezentral und verbrauchsnah. Sie ist somit ein unverzichtbarer Meilenstein einer dezentralen und schnellen Energiewende.

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Stromnetze

Die Höchstspannungs- und Hochspannungsnetze sind in öffentliche Netzgesellschaften zu überführen. Zum einen haben die vier Netzbetreiber 18 Mrd. € Gewinne getätigt, aber nur 2 Mrd. € reinvestiert. Zum anderen kann nur ein öffentlicher Netzbetreiber den barrierefreien Zugang der Erneuerbaren Energie zum Stromnetz garantieren. Wertvolle Zeit ist in der Vergangenheit dadurch verloren gegangen, dass die Netzeigentümer den Zugang verzögerten oder ganz blockierten. Auch das Mittel- und Niederspannungsnetz gehört in die öffentliche Hand in Form von Stadt- und Regionalwerken. Die Netze der Stadtwerke sind deutlich besser gepflegt, gewartet und es wurde auch viel mehr in sie investiert als bei den großen Stromanbietern. Heute haben wir die Situation, das das Netz auf unterer Ebene schon an seine Grenzen bei der Übertragung ist, weil Strom aus EE-Anlagen eingespeist wird und die Netze so schwach sind, dass Anlagen abgeschalten werden müssen, nur weil die Infrastruktur die letzten 20 Jahre stark vernachlässigt wurde. Gerade wir in einer ländlichen Region müssen Überschussregion werden, da die Ballungszentren niemals Überschussregionen werden können.

Bioenergie

Es kann nicht sein, dass sogenannte „Bioenergie“ von anderen Ländern oder gar Kontinenten importiert wird und dann z.B. der Urwald wegen uns abgeholzt wird um Palmölplantagen zu bauen. Bioenergie darf in Zukunft nur lokal bzw. regional gewonnen werden. Der Anbau der Bio-Energie muss im Einklang mit der Natur stehen.

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Bayerische Verfassung und Gemeindeordnung in Einklang bringen

Bayerische Verfassung und bayerische Gemeindeordnung (GO) beim Thema Pflichtaufgaben bezüglich Strom- und Gasversorgung in Einklang bringen

Während der Artikel 83 (1) der bayerischen Verfassung die Versorgung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft als gemeindliche Aufgabe definiert, ist in der Gemeindeordnung (GO) hiervon nicht zu lesen. Wenn die Versorgung mit Gas und Strom nicht eine Pflichtaufgabe ist, dann darf die Kommune diese freiwillige Aufgabe nur erfüllen, wenn sie finanziell gut da steht. Energieparks können somit nach momentaner Lage nur schwerlich von einer Kommune gestemmt werden. Dieses Hemmnis ist durch einen Gleichklang von Verfassung und Gemeindeordnung herzustellen. Ausserdem ist sicher zu stellen, dass Kommunen nicht nur für den Eigenbedarf Strom aus Erneuerbaren Energien produzieren dürfen.

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Baugesetzbuch & Raumordnungsgesetz

Änderung des Baugesetzbuches § 35 Abs. 3 und Raumordnungsgesetz

In ganz Deutschland gibt es auf dem Festland ausreichend Raum für Windkraft. Wenn jedes Bundesland auf nur 2 % seiner Fläche Raum für Windkraft schaffen würde, könnte so über 50 % des Strombedarfs für Deutschland erzeugt werden – ganz ohne Off-Shore. Wegen der Verhinderungsplanung in einigen Bundesländern durch das Instrument der Regionalpläne kann dieser Raum nicht genutzt werden. Der Bund sollte die Rahmenbedingungen so verändern, dass die Länder auch in den zahlreichen windhöffigen Gebieten Süddeutschlands nicht mehr willkürlich die Windkraftnutzung verhindern können.

Die Ausweisung absoluter Windkraft-Ausschlussflächen in Regionalplänen soll untersagt werden; außerhalb von Vorranggebieten konkurriert die Windkraft mit allen anderen Nutzungen nach Maßgabe der Gesetze (z. B. Lärm- und Artenschutz), wodurch u. a. Abstände großer Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten sichergestellt werden.

Energetischer Stadtumbau

Die Fähigkeit von Städten und Gemeinden soll gefördert werden, den energetischen Stadtumbau zum Fokus des Städtebaus zu machen. Maßnahmen reichen von der Stärkung von Stadtwerken zur systematischen Durchführung erneuerbarer Potenzialanalysen für Stadt- und Gemeindeteile sowie für ganze Kommunen und Regionen.

  • Solararchitektur durch sofortige Umsetzung der EU-Gebäude-Richtlinie als Standard einführen: Ordnungsrechtlicher Mindeststandard für 100 % erneuerbare Energien im Neubau bei maximaler Gestaltungsfreiheit für Solarsiedlungen durch kommunale Planung und durch die Architektur. Zusammenführung von Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinsparverordnung zu einem Gebäude-Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Abstimmung mit dem Baugesetzbuch

  • Unbegrenzte Fortsetzung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung

  • Erweiterung des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt durch Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung (Solare Stadt – Städtebauförderungsprogramm zur Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien), um in besonders energieverbrauchsstarken Stadt- und Gemeindeteilen das drängende soziale Problem überhöhter Energiekosten (sog. 2. Miete) zu beheben. Erweiterung des Baugesetzbuches und der Städtebauförderung von Bund und Ländern auf systematische Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung und Entwicklung.

Kraft-Wärme-Kopplung

Eine-Million-Blockheizkraftwerksprogramm für eine sichere erneuerbare Energieversorgung

Der Anteil des Stroms in Deutschland der aus Kraft-Wärme-Kopplung entsteht ist massiv zu erhöhen. Statt wie in Deutschland mit 10% werden in Dänemark 52% des Stroms aus Kraft-Wärme-kopplung gewonnen. Besonders die benötigte Prozesswärme des produzierenden Gewerbes stellt ein großes und bisher weitgehend ungenutztes Potenzial dar. Hierbei kommen Stadt- und Regionalwerken wiederum eine große Bedeutung zu (sind schaffen die Infrastruktur zur Verteilung der Wärme). Zusammenhängende Gewerbegebiete sind ebenfalls von großem Vorteil. Das Energiekonzept für den Landkreis Günzburg ist auch in dieser Hinsicht für die Potentialanalyse unverzichtbar.

Eine Million Blockheizkraftwerke (BHKW) sollen bis 2015 auf der Basis zinsbegünstigter Kredite in den Markt gebracht werden, um damit 20 Großkraftwerke zu ersetzen und durch dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung die Verschwendung von Erdgas in reinen Heizungsanlagen zurückzuführen. Dies ist durch ein KfW-Programm zu realisieren.

Mit Erdgas betriebene BHKWs dürfen nur noch gebaut werden, wenn sie sowohl Strom wie auch Wärme (Kälte) produzieren und die Wärmeabnahme nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sichergestellt ist. Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist dahingehend zu ändern.

Intelligente Stromnetze - "smart Grids"

Smart grids für eine sichere erneuerbare Energieversorgung

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Anreizregulierungsverordnung

Die zentrale Herausforderung für die laufende und zu beschleunigende dezentrale Energiewende ist im Hinblick auf den Netzausbau die Verstärkung der Ortsnetze und ihre Umgestaltung zu intelligenten Stromnetzen, sog. smart grids. So kann die verstärkte dezentrale Einspeisung mit dem dezentral stattfindenden Energieverbrauch wirksam ausgeglichen werden. Unnötige Investitionen in den Ausbau großer Trassen (Übertragungsnetze) sollen zugunsten von Investitionsbudgets für Ortsnetze (Nieder- und Mittelspannung) eingespart werden.

Stromspeicherung

Speicherausbau für eine sichere erneuerbare Energieversorgung

Die Umwandlung von großen Ökostrommengen in Gas ist einer der zentralen Punkte für die Zukunft. Damit können regionale Anlagen ihre Strommengen einspeisen, werden umgewandelt in Erdgas, können quasi beliebig lange zwischengespeichert werden und werden im Bedarfsfall umgewandelt in Strom und Wärme

  1. Einführung eines „Speicherbonus“ im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Anreiz für Investitionen zur Stromspeicherung; hierzu zählen auch E-Mobile, die teilweise als Speicher eingesetzt werden
  2. Besonderes Förderprogramm der KfW auf der Basis zinsbegünstigter Kredite für die „Power to Gas“-Technologie als vielversprechende Speichertechnologie wegen der Größe des vorhandenen Gasnetzes