Gründung Lokalbündnis Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern"!

18. Dezember 2012

Studiengebühren abschaffen!
Um das Volksbegehren "Nein zu Studiengebühren in Bayern"! zum Erfolg zu führen haben sich die Bündnispartner vor Ort getroffen und Maßnahmen und Aktionen beschlossen. Am Dienstag, 8. Januar 2013 wird es Ernst und das Lokalbündnis gründet sich in Ichenhausen im Theatercafe - Markstrasse 18. Die Zeit vom 17.1. bis zum 30.1. ist kurz - nutzen wir sie gemeinsam!

Aktionen, Termine und Infos auch hier.

Das Volksbegehren “Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen” (Kurzbezeichnung “NEIN zu Studienbeiträgen in Bayern”) zielt auch aus diesem Grunde darauf ab, die Studienbeiträge in Bayern abzuschaffen.

Auch vor Ort wollen wir im Landkreis Günzburg hierzu mobilisieren!

Wir wollen, dass das Volk über die Zukunft der Studienbeiträge in Bayern entscheidet!

Im Januar 2013 können die wahlberechtigten Bürger mit Ihrer Unterschrift, das Volksbegehren unterstützen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen 10% (rund 950.000 Bürger) der Stimmberechtigten das Volksbegehren unterzeichnen. Sie wollen auch, dass das Volksbegehren erfolgreich verläuft? Dann motivieren Sie schon jetzt Ihre Verwandten, Freunde und Bekannten, im Januar 2013 ihre Unterschrift abzugeben!

Seien Sie dabei und entscheiden Sie mit! Unterstützen Sie gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis das Volksbegehren gegen Studienbeiträge!

Der Text des Volksbegehrens /

Der Vorschlag zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes:

§ 1

Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09. Juli 2012 (GVBl. S. 339), wird wie folgt geändert: 1.Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) 1Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist studienbeitragsfrei. 2Dies gilt auch wenn die Immatrikulation zum Zweck einer Promotion erfolgt. 3Abweichend von Satz 1 werden Gebühren und Entgelte nach Maßgabe der folgenden Absätze erhoben.” 1. Die Abs. 2 bis 7 werden gestrichen.

2. Im bisherigen Abs. 8 wird der Satz 5 gestrichen und die bisherigen Abs. 8 bis 10 werden 2 bis 4.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am … in Kraft.

Begründung:

Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes regelt bisher die Erhebung von Studienbeiträgen und Gebühren. Die Erhebung von Studienbeiträgen stellt eine große finanzielle Belastung für die Studierenden und ihre Familien dar, wirkt sozial selektiv, macht Bildung zur Ware und verstärkt die Abhängigkeit der Studierenden vom Geldbeutel ihrer Eltern. Daher werden künftig keine Studienbeiträge mehr erhoben.

Zu Nr. 1: Durch die in Nr. 1 vorgesehene Änderung wird klargestellt, dass zukünftig für ein Erststudium und jeden Studiengang, der direkt im Anschluss an einen Bachelor und ohne Berufserfahrung studiert werden kann, keine Studienbeiträge mehr erhoben werden. Dasselbe gilt für ein Promotionsstudium.

Zu Nr. 2: Die bisherigen Regelungen zu den Studienbeiträgen werden gestrichen.

Zu Nr. 3: Die bisherigen Absätze zur Erhebung von Gebühren und Entgelten werden beibehalten. Dies sind die Regelungen zu Gaststudierenden, zu den weiterbildenden sowie berufsbegleitenden Studiengängen. Ebenso die Regelungen für Hochschulprüfungen und staatliche Prüfungen, für besondere Aufwendungen im Ausland bei der Auswahl ausländischer Studienbewerber/innen und für die Eignungsprüfungen in künstlerischen Studiengängen. Aufgrund der Streichung der Abs. 2 bis 7 erhalten diese eine neue Absatznummerierung. Der Verweis im bisherigen Abs. 8 Satz 5 auf Abs. 7 wird aufgrund des Wegfalls des Abs. 7 ebenfalls gestrichen.