Beschluss "Baugesetzbuch & Raumordnungsgesetz"

17. August 2012

Auf unserem Bezirksparteitag haben sich die Delegierten der SchwabenSPD für unseren Antrag "Baugesetzbuch & Raumordnungsgesetz" ausgesprochen. Der Antrag wurde auf unserer Kreiskonferenz zuvor beschlossen.

Änderung des Baugesetzbuches § 35 Abs. 3 und Raumordnungsgesetz

In ganz Deutschland gibt es auf dem Festland ausreichend Raum für Windkraft. Wenn jedes Bundesland auf nur 2 % seiner Fläche Raum für Windkraft schaffen würde, könnte so über 50 % des Strombedarfs für Deutschland erzeugt werden – ganz ohne Off-Shore. Wegen der Verhinderungsplanung in einigen Bundesländern durch das Instrument der Regionalpläne kann dieser Raum nicht genutzt werden. Der Bund sollte die Rahmenbedingungen so verändern, dass die Länder auch in den zahlreichen windhöffigen Gebieten Süddeutschlands nicht mehr willkürlich die Windkraftnutzung verhindern können. Die Ausweisung absoluter Windkraft-Ausschlussflächen in Regionalplänen soll untersagt werden; außerhalb von Vorranggebieten konkurriert die Windkraft mit allen anderen Nutzungen nach Maßgabe der Gesetze (z. B. Lärm- und Artenschutz), wodurch u. a. Abstände großer Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten sichergestellt werden.